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VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES:

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alle Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie gelten auch dann, wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seiiens des Käufers. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

ANGEBOTE:

Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Jedes Geschäft wird erst durch unsere Auftragsbestätigung rechtswirksam.

AUFTRAG:

Aufträge sind erst durch unsere Auftrags-Bestätigung angenommen. Bereits bestätigte Aufträge können nach Produktionsbeginn nicht mehr storniert werden. Für alle Aufträge behalten wir uns 20 % Mehr- oder Minderlieferung vor.

PREISE:

Die Berechnung erfolgt im Allgemeinen zu den bestätigten Preisen. Wenn bis zur Ausführung eines übernommenen Auftrages eine Steigerung der Herstellerfirma, insbesondere durch Erhöhung der Rohstoffpreise eintritt, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 10 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

LIEFERUNG:

Wir sind bemüht, von uns angegebene Lieferzeiten einzuhalten. Werden sie überschritten, so kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine Nachlieferfrist von 8 Wochen gestellt hat. Bei höherer Gewalt kann der Kunde uns die Nachlieferfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Auch verlängern Ereignisse, die höhere Gewalt darstellen, die Lieferzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, Stockungen der An- und Ablieferung, und zwar auch, soweit solche Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Teillieferungen sind uns gestattet. Fixtermine können nicht angenommen werden. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden aus unseren Verträgen mit ihm voraus. Lieferungen erfolgen bis zu einem Auftragswert von EUR 1000,- unfrei, bei einem Auftragswert über EUR 1000,- frei Haus. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.

MUSTER:

Der Besteller haftet dafür, dass von ihm bestellte Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbetexte usw. die Rechte Dritter nicht verletzen. Von uns kann eine Nachprüfung erfolgen. Entwürfe, gegenzeichnen, Atzungen und Klischees werden von uns zu Selbstkosten berechnet und sind keinesfalls im Verkaufspreis der Ware enthalten. Diese Druckunterlagen bleiben, soweit sie über uns angefertigt wurden, in unserem Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Bei Druckaufträgen bitte sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Anlagen den Drucktext genau prüfen. Änderungen sind nur nach sorgfältiger Anzeigemöglich. Wenn keine Druckskizze vorliegt, wird der Druckstand von uns nach bestem Wissen festgelegt.

ZAHLUNG:

Die Zahlungsbedingungen lauten: 14 Tage 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, ab 31 Tage ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen, außerdem sind Sie verpflichtet, die uns durch das Mahnen entstandenen Kosten zu bezahlen. Falls wir Wechsel annehmen, geschieht dies nur zahlungshalber, für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückhaltungen von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe sind ausgeschlossen. Änderung in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreitung einer bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Vorauszahlung vor Auslieferung des Auftrages zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, von allen Lieferverträgen mit dem Käufer, soweit sie noch nicht erfüllt sind, zurück zu treten und zwar auch von solchen, bei denen der Käufer noch nicht in Zahlungsverzug ist.“

EIGENTUMSVORBEHALT:

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, können im Falle eines Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Bei Scheckwechselzahlungen bleibt die Ware bis zur Einlösung von Scheck und Wechsel, unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, Zugriffe Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Wird unsere Ware weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neu entstandenen Waren. Im Falle der Weiterveräußerung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es hierzu nicht. Der Käufer hat uns im Verzugsfalle die erforderlichen Auskünfte zu geben. Insbesondere hat er auf unseren Wunsch seinem Käufer mitzuteilen, dass die Forderungen an uns übergegangen sind.

BEANSTANDUNGEN:

Müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Wenn es sich als begründet erweist, steht es uns frei, die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wurde. Schadenersatzansprüche, Erstattung von Arbeitslöhnen an uns sind ausgeschlossen. Nur für zurückgeschickte Ware kann Gutschrift oder Ersatz verlangt werden. Für die zweckmäßige Verwendung der gelieferten Artikel wird von uns keine Haftung übernommen. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen +/- 5 0/o jedoch mindestens 20 mm. Für Gewichts- und Stärkeschwankungen behalten wir uns eine Toleranz von +/- 10 % vor. Für die Haftfestigkeit und Lichtechtheit der Farben kann keine Haftung übernommen werden. Passerdifferenzen bis zu 5 mm schließen eine Reklamation aus. Bei Beuteln sind eine Zähldifferenz bis 3 % und ein Ausschuss bis zu 2 % zulässig. Bei allen Reklamationen gilt die GKV Schiedsklausel, nach der die beanstandete Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird. Sondereinfärbungen können nicht reklamiert werden. Dies gilt auch für Druckfarben. Transportschäden oder Fehlmengen sind vom Fahrer der Spedition gegenzeichnen zu lassen. Wenn dies nicht geschieht, können keine Forderungen an uns gestellt werden“

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND ist für beide Teile das Amtsgericht Wuppertal